Ein „freier Mann von gutem Ruf“ muss man sein, um als Freimaurer in unserer Loge aufgenommen werden zu können.

Frei, von gutem Ruf – Was bedeutet das?

In den Alten Pflichten von 1723 (Anderson, 1998), ein Regelwerk das seit 1723 eine Art Grundgesetz der Freimaurerei ist, heißt es in Teil „III. von den Logen“:

„Die als Mitglieder einer Loge aufgenommenen Personen müssen gute und aufrichtige Männer sein, von freier Geburt, […] keine sittenlosen und übel beleumdeten Menschen, sondern nur solche von gutem Ruf.“

Fakt ist, wir nehmen auf, wer über einen ausgeprägten Gemeinschaftssinn, den Wunsch nach Selbstvervollkommnung und nach allgemeinen ethischen Werten, wie Aufrichtigkeit, Nächstenliebe und Toleranz verfügt. Freie Geister also.

Selbstverständlich sollte die Partnerin mit der Mitgliedschaft in der Freimaurerbruderschaft einverstanden sein.

Und Frauen?

Die Logen der meisten Großlogen in Deutschland sind reine Männerlogen, so auch wir. Daneben gibt es aber auch reine Frauenlogen und auch gemischte Logen.

 


Unser nächster Themenvorschlag: Der Name der Loge