Der Begriff Freimaurerei ist nicht geschützt. Wie erkennt man, ob man es mit einer echten Freimaurerloge zu tun hat, die Teil der Weltbruderkette ist?

Die Lösung liegt im Begriff der regulären Freimaurerei, bzw. der regulären Freimaurerlogen. Regularität ist nachprüfbar.

  • Eine Freimaurerloge ist regulär dann und nur dann, wenn sie einer Großloge angehört, die ihrerseits der Großloge von England angehört.

In fast allen Ländern der Erde ist das leicht nachzuprüfen. Alle Logen des Landes gehören zur jeweiligen nationalen Großloge; diese gehört zur Großloge von England, fertig.

Anders die Situation in Deutschland. Hier haben wir es mit nicht weniger als fünf (!) Großlogen zu tun, die alle natürlich als regulär anerkannt werden wollen. Die Großloge von England erkennt aber nur eine Großloge pro Land als regulär an. Was tun?

Die Lösung: Wird in der Abbildung oben verdeutlicht. Deutschlands Großlogen schufen einen Dachverband, nämlich die Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) mit Sitz in Berlin, siehe Abbildung oben. Die VGLvD ist also eine reine Verwaltungseinheit, keine Großloge. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber dem Ausland und gegenüber den Medien.

Exemplarisch sehen Sie in der Abbildung die Situation für Zur festen Burg an der Elbe. Aufgrund unserer mittelbaren Zugehörigkeit zur Großloge von England gehören wir zur weltweiten, regulären Freimaurerei.


Bildquelle:
• Skizze zur frm. Regularität, Autor: eigene Darstellung